Bewerbung

Im Rahmen eines vorangegangenen Studiums müssen insgesamt 240 ECTS-Punkte erlangt worden sein. Diese Voraussetzung wird von Studiengängen mit einer achtsemestrigen Regelstudienzeit erfüllt. Als Nachweis gilt das Abschlusszeugnis eines fachlich einschlägigen Staatsexamens, Diploms, Master- oder Bachelorstudiengangs in den Bereichen Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Medizin, Pharmazie, Naturwissenschaften sowie thematisch ähnlicher Studiengänge oder eines vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses.

Zudem muss eine einschlägige Berufserfahrung von nicht unter einem Jahr nachgewiesen werden

Falls durch das vorangegangene Studium weniger als 240 ECTS-Punkte, aber mindestens 180 ECTS-Punkte erworben wurden, können aus beruflicher Tätigkeit erworbene Fähigkeiten und Kompetenzen angerechnet werden (maximal 30 ECTS-Punkte pro Jahr Berufstätigkeit und insgesamt maximal 60 ECTS-Punkte). Diese Qualifikationsleistungen müssen mit dem für die Zulassung erforderlichen Profil im Zusammenhang stehen und sind schriftlich nachzuweisen.

Die Gebühren für den vier Semester umfassenden Masterstudiengang betragen € 19.800.

Die Gesamtsumme kann in vier Raten i.H.v. je € 4.950 beglichen werden, die jeweils zu Beginn des Semesters fällig werden.

In den Studiengebühren sind die Kosten der Teilnahme an den Veranstaltungen und Prüfungen sowie die Studienunterlagen enthalten.

!FRÜHBUCHERRABATT! – Bei einer Anmeldung bis zum 30.04.2023 gewähren wir Ihnen eine Ermäßigung von 10 %.

Um sich für den Studiengang  „Pharmarecht“ zu bewerben, nutzen Sie bitte das verlinkte Bewerbungsformular. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.

Die Bewerbung für den nächsten Durchgang, Beginn WS 2023/24 (September 2023) ist voraussichtlich bis zum 31.07.2023 möglich!

Bewerbungsformular

Muster-Widerrufsformular

Pharmarecht