Dr. Astrid Hüttebräuker

Dr. Astrid Hüttebräuker ist seit 1997 Rechtsanwältin in Düsseldorf. Sie berät und vertritt national und international tätige Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Lebensmittel-, Kosmetikrecht und angrenzende Rechtsgebiete. Ein Schwerpunkt liegt im Bereich der Konzeption, des Vertriebs und der Bewerbung von sogenannten Gesundheitsprodukten (Nahrungsergänzungsmittel, Novel Food, (er-gänzende) bilanzierte Diäten, Health Claims, Schlankheitswerbung, Zusatzstoffe, wissenschaftliche Absicherung, Abgrenzung zu Arzneimitteln, Medizinprodukten). Dr. Astrid Hüttebräuker war/ist mit gleichem Schwerpunkt von 1997 bis 2011 in den Sozietäten Freshfields Bruckhaus Deringer, Dr. Schmidt-Felzmann & Kozianka und meyer//meisterernst sowie seit 2012 in eigener Kanzlei tätig. Ihr Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie an den Universitäten Würzburg und Bonn mit anschließendem Referendariat in Hamburg und New York. Sie publiziert und hält regelmäßig Vorträge und Seminarveranstaltungen zu ihren Tätigkeitsbereichen. Unter anderem ist sie Co-Autorin des „Handbuchs des Pharmarechts“, Mitherausgeberin der Zeitschrift Lebensmittel und Recht (LMuR), Mitglied des Arbeitskreises Nahrungsergänzungsmittel des Bundes für Lebensmittelrecht und Le-bensmittelkunde e.V. (BLL AK-NEM), der Arbeitsgruppe Grenzgebiet Arzneimittel im Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) sowie des wissenschaftlichen Beirats der Forschungsstelle für Euro-päisches und Deutsches Lebensmittel- und Futtermittelrecht der Philipps-Universität Marburg.