Dr. Daniel Geiger

Rechtsanwalt und Gründungspartner der auf das Medizin- und Gesundheitsrecht spezialisierten Kanzlei Geiger, Nitz + Partner Rechtsanwälte (München / Berlin). Zuvor war er Partner bei Dierks + Bohle in Berlin und Head of Governance Risk & Compliance in einem internationalen forschenden Pharmaunternehmen. Herr Dr. Geiger ist u. a, Mitglied der Arbeitsgruppe Antikorruption des Bundesverbandes der pharmazeutischen Industrie (BPI) und Vorsitzender des „Arbeitskreises Healthcare“ beim Deutschen Institut für Compliance (DICO) e. V. Die Beratungsschwerpunkte von Daniel Geiger liegen in den Bereichen Medizinstrafrecht und Healthcare-Compliance, Heilmittelwerbe- und Wettbewerbsrecht, sowie im Arzneimittelrecht, im Medizinproduktehaftungsrecht und in der Telemedizin.